GESETZLICHE VORGABEN > DAS ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ
-
Nachweis, gegenüber der Berufsgenossenschaft und der Versicherung, dass die Anlage einwandfrei funktionsfähig ist.
- Das Energiewirtschaftsgesetz (Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung) befasst sich unter Teil 6 „Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung“ im § 49 mit den
Anforderungen an Energieanlagen:
(1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten
Regeln der Technik zu beachten.
(2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Elektrizität,
die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Informationstechnik e.V. (VDE) eingehalten worden sind.