Sachverständigengutachten

TÜV-zertifiziertes Gutachten

Das richtige Gutachten für Sie



Sie haben sich schon öfter die Frage gestellt, ob Ihre Photovoltaik-Anlage ordnungsgemäß und ohne jegliche Montagemängel installiert wurde?

 

Wir helfen Ihnen gerne. Mit unseren herstellerunabhängigen Gutachten eines Sachverständigen wird Ihre Solaranlage ganzheitlich geprüft. Mit dem nötigen Know-How und speziellen Messgeräten prüft der Gutachter, ob die VDE-Bestimmungen, die Montageanweisungen sowie die DIN-Normen bei der Errichtung der Anlage ordnungsgemäß umgesetzt bzw. eingehalten wurden. Dazu verwendet er spezielle Messgeräte, die z. B. defekte Module erkennen können, welche ggf. Ertragsverluste verursachen können.  

 

Anschließend erfasst der Sachverständige all diese Punkte in einem Gutachten. So können z. B. auch Schäden durch Blitzschlag diagnostiziert werden. Damit sind Sie juristisch abgesichert, sollte es je zu Garantieforderungen oder Mängelansprüchen kommen. Eine Prüfung durch einen Gutachter macht in folgenden Fällen Sinn:

  • Unmittelbar nach der Installation der Anlage, um Montageschäden sofort zu entdecken
  • Kurz vor Ende der Gewährleistungsfrist
  • Bei plötzlichen Ertragsverlusten

Staatlich anerkannte Prüfverfahren Ihrer PV-Anlage

  • Sie sind mit den Erträgen Ihrer Photovoltaik-Anlage unzufrieden?
  • Ihr anfängliche gute Stromausbeute geht merklich zurück oder hat noch nie der Ertragserwartung des Herstellers entsprochen?
  • Auf Ihrem Dach befinden sich lose Kabel?
  • Die Unterkonstruktion Ihrer PV-Anlage ist wackelig oder macht Geräusche?
  • Sie haben Schäden auf Ihren Solar-Modulen oder an anderen Komponenten der Anlage entdeckt?
  • Ihre PV-Anlage hat nach einem Blitzeinschlag Aussetzer?
  • Ihr Wechselrichter macht Lärm?
  • Trotz zahlreicher Nachbesserungen Ihres Installateurs funktioniert Ihr Solar-System einfach nicht einwandfrei?

KURZUM:

Sie vermuten, dass Ihre Photovoltaik-Anlage nicht korrekt installiert wurde oder einen System-Defekt hat?


DANN HILFT IHNEN EIN UNABHÄNGIGES SACHVERSTÄNDIGEN-GUTACHTEN WEITER



Egal ob sie Ihre Anlage im privaten oder gewerblichen Bereich einsetzen:

  • Wir sind als TÜV-zertifizierter Gutachter für Sie da - und prüfen alle Komponenten Ihrer PV-Anlage auf Herz und Nieren!
  • Wir spüren schadhafte Teile, Material- und Montagefehler auf und kontrollieren, ob Ihre Anlage korrekt geplant, richtig dimensioniert und ordnungsgemäß installiert wurde.
  • Wir suchen die Fehlerursache und treffen in unserem Sachverständigen-Gutachten eindeutige und nachvollziehbare Aussagen zu Ihrer Anlage und den Erträgen.

IM RAHMEN EINER ÜBERPRÜFUNG IHRER PV-ANLAGE DURCH UNSEREN TÜV-ZERTIFIZIERTEN GUTACHTER BIETEN WIR IHNEN FOLGENDE LEISTUNGEN:



  • eine Leistungsmessung vor Ort mit besonderer Berechnung von Mindererträgen
  • eine Mängel- und Fehleranalyse der gesamten Anlage oder auch einzelner Komponenten
  • eine thermografische Untersuchung mit ausführlicher Dokumentation
  • ein komplettes technisches Sachverständigen-Gutachten

Bei Interesse erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot für eine Überprüfung Ihrer PV-Anlage!

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Darüber hinaus können Sie uns auch zur Baubegleitung oder für die Aufstellung eines zertifizierten BSW-Photovoltaik-Anlagenpasses buchen.

Gerne überprüfen wir Ihre Anlagenparameter auch regelmäßig - fragen Sie hierzu nach unseren speziellen Wartungsverträgen!

UNSER TIPP:

Durch eine Überprüfung durch unseren TÜV-zertifizierten Gutachter haben Sie die Möglichkeit, einen kostenintensiven Rechtsstreit zu vermeiden - und trotzdem zu Ihrem Recht zu kommen.


UNSER WISSEN FÜR IHR RECHT



Bei professioneller Planung, fachgerechter Installation unter Verwendung hochwertiger Komponenten und regelmäßiger Wartung mit modernster Technik können sie mit einer Lebensdauer von mehr als 30 Jahren bei einer PV-Anlage rechnen. Doch leider erkennt der Laie oft nur schwer, welche Qualität seine Anlage wirklich aufweist. Bei Unstimmigkeiten zwischen Investor und Installateur hilft oft nur das unabhängige Gutachten eines technischen Sachverständigen.

Gutachten im Überblick


Ertragsgutachten

Der Ertrag der PV-Anlage liegt unter den Herstellerangaben? Mit dem Ertragsgutachten werden Schwachpunkte und Mängel aufgedeckt, sodass auch die Abwicklung von Rückforderungen deutlich leichter vonstatten geht. Zudem ist dieses Gutachten hilfreich für Rechts- oder Versicherungsthemen.

Gerichtsgutachten

Im Auftrag von Gerichten wird das Gutachten eines Sachverständigen für verschiedene Streitfälle herangezogen.

Mängelgutachten

Bei Montagefehlern werden Mängel sehr oft erst viel später erkannt z. B. wenn die Erträge der Anlage sinken. Mit unserem Gutachten sind Sie gewappnet. Ob Materialfehler oder Glasschäden – wir finden die Schwachstellen. 


Privatgutachten

Für private Auftraggeber (außerhalb von Gerichtsverfahren) z. B. Privatpersonen, juristische Personen, Firmen, usw. 

Schadensgutachten

Bei diversen Schäden hilft Ihnen das Schadensgutachten Ansprüche gegenüber der Versicherung einzufordern. Mit dem Gutachten werden Schadensursache und auch die Schadenshöhe ermittelt.

Schiedsgutachten

Kommt es bei Abnahme oder Betrieb einer Anlage zu Problemen zwischen Auftraggeber und Installateur erstellen wir unabhängig und neutral ein sogenanntes Schiedsgutachten, welches eine außergerichtliche Einigung ermöglicht.


Prüfung der PV-Anlage

Warum die Prüfung der Anlage wichtig ist?



SICHERHEIT

Sollte der Fall einer Reklamation eintreten, kann mit der Bewertung der Anlage vor Ende der Garantie bzw. Gewährleistungsfrist eine kostenfreie Nachbesserung gefordert werden.

 

WIRKSAMKEIT

Mit einem Nachweis zur Effizienz Ihrer Photovoltaik-Anlage sichern Sie Ihre Investition ab.

 

SCHADENSVERMEIDUNG

Präventiv aktiv werden - denn ein Schaden an Ihrer Photovoltaik-Anlage kann drastische Folgen haben.

 

SCHADENSERSATZANSPRÜCHE

Sollte ein Schadensfall eintreten, ist es zwingend notwendig, dass Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente vorliegen.

GESETZLICHE VORGABEN - DAS ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ

  • Nachweis, gegenüber der Berufsgenossenschaft und der Versicherung, dass die Anlage einwandfrei funktionsfähig ist.
  • Das Energiewirtschaftsgesetz (Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung) befasst sich unter Teil 6 „Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung“  im § 49 mit den Anforderungen an Energieanlagen:
    (1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
    (2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Elektrizität, die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Informationstechnik e.V. (VDE) eingehalten worden sind.