Eigenverbrauch zahlt sich immer aus!


Den produzierten Strom vom Dach selbst zu verbrauchen, ist vielen Betreibern von Photovoltaik ein Anliegen. Zum einen machen sie sich damit unabhängiger von der Preispolitik der Energieversorger, zum anderen erhöhen sie die Rentabilität ihrer Photovoltaikanlage. Denn: Die staatliche Vergütung des selbst genutzten Stroms (Eigenverbrauch) ist höher als die des eingespeisten.

solarkollektoren | energy-vision.de

Dabei lässt sich die Energie der Sonne vielfältig nutzen. Photovoltaikanlagen wandeln Sonnenlicht direkt in elektrischen Strom um. Solarthermische Anlagen eignen sich zur Erwärmung von Trinkwasser und zur Aufbereitung von heißem Wasser für die Heizungsanlage. Mit Solarthermieanlagen lassen sich auch Kälte und Prozesswärme erzeugen. Großes Potenzial liegt in der Speicherung von Solarwärme im Sommer für den Winter und der Verteilung von heißem Wasser über Nahwärmenetze.

SOLARWÄRMEANLAGE (SOLARKOLLEKTOREN)


Kleine Solaranlagen sind heute bereits ein Standard im Programm der Heizungsindustrie und des Fachhandwerks. Mit einer Solaranlage zur Trinkwassererwärmung oder Heizungsunterstützung machen Sie sich unabhängiger von Energiepreissteigerungen.

 

Am 1. Januar 2009 ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in Kraft getreten. Für Neubauten wird damit eine Nutzungspflicht für erneuerbare Energien in der Wärmeversorgung eingeführt. Genutzt werden kann auch Solarenergie, z.B. mittels eigener Solarkollektoren oder durch den Bezug von Fernwärme in Kombination mit einer zentralen großen Solarwärmeanlage.

 

Solarwärmeanlagen, sowohl kleine als auch große, werden durch das Marktanreizprogramm gefördert.

PHOTOVOLTAIKANLAGEN


Photovoltaikanlagen werden durch die Bundesregierung mit dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) gefördert. Das EEG bietet durch feste Vergütungssätze und einen 20jährigen Vergütungszeitraum hohe Planungs- und Investitionssicherheit. Die Vergütungssätze sind differenziert nach kleinen und großen Anlagen, sowie nach Dachanlagen und Freiflächenanlagen. Es besteht ein Anspruch auf Einspeisevergütung für den erzeugten Strom gegenüber dem jeweiligen Netzbetreiber (Energieversorgungsunternehmen).